Darüber hinaus wurden heute in Mainz die Weichen in Richtung Digitalradio gestellt. Einstimmig haben die Regierungschefs der Länder über die Zuordnung der Übertragungskapazitäten für bundesweiten digitalen Hörfunk entschieden. Danach erhält das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio ein Drittel der zur Verfügung stehenden Frequenzen und die Landesmedienanstalten bekommen für private Veranstalter bundesweiten Digitalradios zwei Drittel der Übertragungskapazitäten zugeordnet. Darauf hatten sich auch die Beteiligten selbst im Vorfeld verständigt. Gleichzeitig haben sich die Länder im Rahmen des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages darauf geeinigt, dass die ARD-Landesrund¬funkanstalten pro Land jeweils ein weiteres ausschließlich über Digitalradio plus verbreitetes neues Hörfunkprogramm veranstalten können.
Beck: „Damit hat die Medienpolitik die Rahmenbedingungen für den Start von Digitalradio plus geschaffen. Wichtig ist, dass nunmehr innovative neue Angebote konzipiert werden.“ Dies bedeute zugleich, dass für die privaten Veranstalter wirtschaftlich tragfähige Konzepte erforderlich seien. Nur bei einem gemeinsamen Vorgehen aller Beteiligten, so Beck, könne Digitalradio plus zum Erfolg werden.
Endlich bewegt sich somit auch Deutschland zumindest mal in die richtige Richtung. Digitalradio wird sich auch in Deutschland erst dann positiv entwickeln koennen, wenn die oeffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Einfuehrung von Digitalradio voran treiben koennen, ohne dass dabei auf eine aktive Beteiligung der privaten Veranstalter gewartet werden muss. Diesbezueglich scheint sich nun endlich etwas zu aendern!
Quelle:
http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht_2787/archive/2009/october/article/ministerpraesidenten-unterzeichnen-13-rundfunkaenderungsstaatsvertrag/
